Sonntag, 10. November 2013

Europalette Klasse C (gem. GS1) - was es damit auf sich hat (und wie Ärger beim Palettentausch vermieden werden kann)

Oft werden wir beim paletten-blog auf Europaletten Klasse C angesprochen. Da die C-Klasse in der täglichen Tauschpraxis oft zu Diskussionen führt, hier kurz einige Informationen dazu vom paletten-blogger:

- Der Begriff "Klasse C" stammt aus einer Handlungsempfehlung (wie der Name schon sagt zunächst "nur" eine Empfehlung) der GS1 zur Verwendung von Europaletten und bezeichnet eine Zwischenqualität gebraucht tauschfähiger Europaletten
- Grundgedanke der Handlungsempfehlung ist es, (je nach angestrebter Verwendung) gebraucht tauschfähige Europaletten in die 3 Klassen A, B und C einzuteilen (hochregallagerfähig sind bspw. nur die Klassen A und B) => grds. guter Gedanke, um z.B. eine einheitliche Definition in eine Vereinbarung zur Palettenabwicklung aufzunehmen
- PROBLEM: Die Definition der Klasse C stimmt in der in 2011 veröffentlichten Version NICHT mit der für Europaletten anerkannten UIC-Norm 435-4 überein
- UIC-Norm 435-4 regelt, bei welchen vorliegenden Qualitätsmerkmalen eine Europalette nicht mehr tauschfähig sondern reparaturbedürftig ist (z.B.: bis zu 2 freistehende Nagelschäfte an unterschiedlichen Randbrettern => noch tauschfähig!)
- Eine Europalette der Klasse C darf aber z.B. gem. 2011 veröffentlichter Version der Handlungsempfehlung KEINE sichtbaren Befestigungselemente aufweisen!

=> Eine Europalette kann demnach nach UIC-Norm 435-4 tauschfähig sein, aber nach Handlungsempfehlung nicht mehr verwendungsfähig
=> Probleme im täglichen Tauschverkehr sind vorprogrammiert!

paletten-blogger empfiehlt daher:

- Treffen Sie klare Regelungen in Ihren Vereinbarungen - sowohl auf der Liefer- als auch auf der Transportebene.
- Binden Sie Spezialisten in Ihre Vertragswerke und Prozessgestaltung ein. Das spart viel Ärger und bares Geld.

Kommentare sind wie immer herzlich willkommen!

4 Kommentare:

  1. Wir machens so wie immer - tauschen was tauschfähig ist - auch wenn die Jungs an der Rampe immer öfter Diskussionen haben ... aber da soll sich dann später das Büro drum kümmern ... :-)

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  2. Aus Sicht des Einzelnen verständlich. Aus Sicht des Unternehmens nicht optimal. Die Prozesse zum Klären von Reklamationen sind aufwändig und teuer. Bei Unternehmen mit einer großen Anzahl an Tauschprozessen täglich kümmert sich schnell mal eine Person nur um das Thema Ladungsträger! Nicht wirklich Ihr Kerngeschäft. Passende Vereinbarungen, einheitliche Prozesse und die richtige Paletten-Software sparen Geld und Ärger!

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  3. Wir haben einen Vertrag mit unserem Transport-Dienstleister geschlossen. Darin ist geregelt, dass wir min. auf Klasse C gem. GS1 verladen und auch min. Klasse C zurückerhalten. Müssen wir etwas ändern?

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  4. Nicht, wenn alles läuft, wie Sie es beabsichtigt haben. Da die Klasse C nach aktuell veröffentlichter Version einige Merkmale aufweisen muss, die von der üblichen gebraucht tauschfähigen Qualität nach oben abweicht (z.B. keine freistehenden Nagelschäfte) muss eben auf diese höhere Qualität geachtet werden. Und das an jeder Stelle im Prozess. Bedeutet also, dass alle involvierten Mitarbeiter erkennen können müssen, ob die vereinbarte Qualität eingehalten wird - also müssen sie auch die Merkmale kennen. Prüfen Sie doch mal in Stichproben die zurückfließenden Tauschpaletten. Sollten diese nicht der C-Qualität entsprechen, sie aber C-Qualität ausliefern, besteht Handlungsbedarf.
    Allgemein kann man empfehlen: Wenn Sie eine höhere Palettenqualität als die gebraucht tauschfähige nach UIC-Norm 435-4 benötigen, dann sollten Sie
    - diese genau definieren
    - in den Verträgen festschreiben
    - einen Kontrollmechanismus in Ihre Prozesse integrieren
    Ggf. bietet sich die Inanspruchnahme eines Ladungsträgerdienstleisters an. Wenn man seine eigenen Kosten kennt und einen Überblick über die Angebote im Markt hat, kommt man schnell zur richtigen/effizientesten Entscheidung!

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